Wiedereröffnung von Sportanlagen in Dänemark

Ab dem 21. April 2021 können in Dänemark Einrichtungen im ganzen Land schrittweise wiederöffnen. Um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern, konzentrieren sich die Maßnahmen auf einen Corona-Ausweis. Der Ausweis basiert auf drei Arten der Dokumentation: Test (negativer Test innerhalb der letzten 72 Stunden), Impfung (zwei Wochen nach vollständiger Impfung) oder vorherige Infektion (positiver Test einer durchlebten Infektion innerhalb der letzten 14 bis 180 Tage).

Organisierter und Vereinssport indoor in Sportzentren, Fitnesscentern, Kletterhallen, Eisbahnen und Bädern ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bei einer maximalen Gruppengröße von 25 Personen erlaubt. Indoor-Einrichtungen sind auch für Erwachsene über 70 Jahre (mit Vorlage eines Corona-Ausweises) bei einer maximalen Teilnehmerzahl von zehn Personen geöffnet.

Freibäder und öffentliche Schwimmbäder können öffnen. Es ist jedoch nicht gestattet, Veranstaltungen für mehr als 50 Teilnehmern durchzuführen oder daran teilzunehmen.

Von Behörden, Organisationen, Verbänden, beruflichen oder kulturellen Einrichtungen organisiertes Training im Freien ist zulässig, wenn Aktivitäten in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen (einschließlich freiwilliger Trainer, Eltern usw.) durchgeführt werden. Personen, die als Angestellte anwesend sind, wie zum Beispiel bezahlte Trainer, sind nicht in den 50 Personen enthalten. Wenn mehrere Gruppen gleichzeitig in derselben Sportanlage anwesend sind, muss sichergestellt werden, dass der Abstand zwischen den Gruppen ausreicht, um zu verhindern, dass sie eine große Gruppe bilden: das Training muss separat stattfinden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, den Trainingsbereich in Abschnitte mit einem klaren Abstand zwischen den einzelnen Abschnitten zu unterteilen und jeder Gruppe einen separaten, spezifischen Abschnitt zuzuweisen.

Professionelle Fußballspiele sind zulässig, wenn sie nach einem speziellen Schema durchgeführt werden, bei dem das Publikum in Abschnitten mit nicht mehr als 500 Personen mit einem Abstand von je 1 Meter angeordnet sind und getrennte Eingangs- und Ausgangswege ausgewiesen werden. Alltagsmasken sind ebenfalls erforderlich, außer am Sitzplatz, ebenso wie die Vorlage eines Corona-Ausweises und die Registrierung aller Zuschauenden, um die Kontaktverfolgung zu erleichtern.

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Foto: Unsplash Steve Smith