Die EU-Kommission hat am 31. März 2025 einen Leitfaden zur Mikroplastik-Verordnung veröffentlicht. Diese ergänzt die REACH-Verordnung und betrifft insbesondere synthetische Sportböden mit granuliertem Füllmaterial. Seit Oktober 2023 gilt ein Inverkehrbringungsverbot – mit achtjähriger Übergangsfrist für bestimmte Sportbeläge, etwa Kunstrasenplätze. Der Leitfaden räumt nun mit einigen bisher ungeklärten Fragen auf. Er definiert z. B. „synthetische Sportböden“ als Beläge mit mindestens einer Schicht aus festem synthetischem Material, auf die granuliertes Füllmaterial aufgebracht wird.
Klar ist nun auch: Das Verbot gilt ebenso für Indoor-Anlagen. Bestände, die vor dem 17. Oktober 2031 erworben wurden, dürfen weiterverwendet werden. Für Reitplätze und Tennisplätze gelten Ausnahmen abhängig vom Belagsaufbau und Materialgehalt. Nicht betroffen sind Böden, bei denen das Granulat vollständig in eine feste Matrix eingebettet ist, etwa Gummiplatten.
Der erläuternde Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert, um neuen Klärungsbedarf zu berücksichtigen, der sich bei der praktischen
Umsetzung der Beschränkung ergibt. Wir werden Sie weiterhin informieren!