Neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ startet
Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2025 333 Millionen Euro für die erste Tranche des neuen Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ bereitgestellt. Mit den Mitteln unterstützt der Bund Städte und Gemeinden beim Abbau des Sanierungsstaus und bei der Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur. Gefördert werden kommunale Sportstätten – gedeckt oder ungedeckt –, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Im Mittelpunkt stehen umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen, die auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit einschließen. Förderfähig sind zudem Sanierungen von Frei- und Hallenbädern, insbesondere zur Umstellung auf klimaneutrale Wärmeversorgung oder zur Reduzierung von Energie- und Ressourcenverbrauch. Auch die Umwandlung oder Sanierung von Sportfreianlagen, beispielsweise zu Kunstrasenplätzen mit nachhaltigen, recycelbaren Materialien, kann gefördert werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben, während die Kommunen einen Eigenanteil von mindestens 55 Prozent leisten müssen. Befindet sich eine Kommune in Haushaltsnotlage, kann der Bundesanteil auf bis zu 75 Prozent steigen.
Eine Kumulierung der Förderung mit anderen öffentlichen Programmen, insbesondere Landesförderungen, ist zum Teil möglich. Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen endet am 15. Januar 2026. Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal easy-Online.
Weitere Informationen zum Programm und zu den Förderbedingungen finden sich auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung unter www.bbsr.bund.de/SKS2025