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Rechtsverordnungen der Bundesländer angleichen und korrigieren

Nach der längeren Ausgehsperre hat sich bei vielen Menschen, insbesondere bei den jüngeren, eine enorme Bewegungsenergie aufgestaut. Sie ist ein Zeichen, dass sich die Menschen durch die Begrenzung ihres Bewegungsraums gesundheitlich erheblich belastet fühlen. Auch der Kinderschutzbund und viele andere Verbände fordern, die Bewegungsfreiheit der Menschen nicht länger einzuschränken. Die sozialen und gesundheitlichen Folgen sind sehr ernst zu nehmen.

Wir sind daher erfreut, dass das disziplinierte, positive Verhalten der Menschen dazu geführt hat, dass die Bundesländer neue Rechtverordnungen für Bewegungsräume ab dem 20.4.2020 für erlassen haben. In dieser „zerbrechlichen“ Situation konnten allerdings nur kleine Schritte erwartet werden, damit das Risiko für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus so gering wie möglich gehalten werden kann. Wir stehen als IAKS Deutschland voll hinter diesen notwendigen Einschränkungen, die Leben sichern. Diese sollten aber verständlich, vernünftig und praktikabel sein.

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