Die European Waterpark Association (EWA) plädiert dafür, einheitliche Regelungen zur Wiederinbetriebnahme der Freizeitbäder und Thermen zu treffen und diese so bald wie möglich der Bevölkerung wieder zur Verfügung zu stellen. Um dies zu ermöglichen, hat sie einen Zwei-Stufen-Plan zur Wiederinbetriebnahme erarbeitet, den sie Regierungen und Behörden zur Umsetzung empfiehlt. Ergänzend wurde eine Checkliste für Bäderbetreiber zur systematischen Vorbereitung der Wiederinbetriebnahme erarbeitet.
Stufe 1: Wiederinbetriebnahme von Freizeitbädern und Thermen mit reduzierten Kapazitäten
In Stufe 1 wird die Zahl der Badegäste, die sich gleichzeitig im Freizeitbad bzw. in der Therme aufhalten dürfen, limitiert. Idealer Parameter für die Limitierung ist die Zahl der vorhandenen Garderobenschränke, da diese bereits an die Größe und die maximale Kapazität (Gleichzeitigkeitsfaktor) der Bäder angepasst ist und zudem die Beschränkung sehr gut zu kontrollieren ist. Es dürfen maximal 2/3 der vorhandenen Garderobenschränke belegt werden (durch jeweils nur einen Gast). Eine Zählung erfolgt über das Kassensystem bzw. die Limitierung der auszugebenden Schlüssel.
Stufe 2: Wiederinbetriebnahme von Freizeitbädern und Thermen im Normalbetrieb
In Stufe 2 wird der Gleichzeitigkeitsfaktor (= Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste) an der Zahl aller vorhandenen Garderobenschränke ausgerichtet. Es ist nicht zulässig, mehr Gäste einzulassen, als Garderobenschränke vorhanden sind.