Covid-19 Empfehlungen von IAKS Österreich
Das IAKS Österreich möchte Betreiber von Sportanlagen dabei unterstützen, die Abläufe in der Krisenzeit gut zu organisieren und auch etwaige Maßnahmen zu treffen. Während der Corona Pandemie hat die Risikominimierung, sich während des Sports oder in Bewegungsräumen mit dem Virus zu infizieren, oberste Priorität.
Dennoch möchte die IAKS Österreich hiermit keine sportbezogenen Verhaltensregeln oder –empfehlungen in Zeiten der Pandemie aufstellen – dafür wird auf die Informationen und Anordnungen des österreichischen Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwiesen. Das Ziel ist vielmehr, vor allem den Vereinen mögliche Handlungsperspektiven zu bieten, die die Nachhaltigkeit der Sportstätten in Einbezug der nötigen Maßnahmen gewährleisten können.
Empfehlungen für die Organisation der Nutzung
Für die allgemeine Nutzungsorganisation bietet es sich an, gesonderte Zeitfenster für Spitzen- und Breitensportler einzurichten. Es sollte eine klare Regelung der Öffnungs- und Trainingszeiten geben und ggf. über eine mögliche Erweiterung nachgedacht werden. Die (Um-)Verteilung der Sportarten in den In- und Outdoor Bereich kann ermöglichen, dass die genannten NutzerInnengruppen gegebenenfalls gleichzeitig am Vereinsgelände trainieren können. Die maximale Anzahl an Trainierenden ist vom Verein entsprechend der örtlichen und räumlichen Voraussetzungen festzulegen.
Es empfiehlt sich dazu ein Reservierungssystem (online, telefonisch, Mail) einzurichten, das außerdem mittels Belegungsplan Informationen zu Nutzungsmöglichkeiten bereitstellt. Als Orientierung können die Systeme größerer Vereine und Sportzentren dienen. Ein Austausch mit diesen kann nicht nur zurzeit sondern auch in Zukunft zu positiven Ergebnissen führen.
Der Betreiber der Sportstätte trägt die Verantwortung und kann entsprechende Regelungen für den sportartenspezifischen Trainingsbetrieb erlassen, die über die Richtlinien von Verbänden (als Mindestkriterium) hinausgehen. Dazu gehören die allgemeinen und speziellen (zum Beispiel Utensilien-bezogene) Hygienerichtlinien und gegebenenfalls Anlagen-bedingte Nutzungsrichtlinien. Letztere können die Kommunikation über die Aufenthaltsbedingungen, die vom Verein festgelegt werden sollten, beinhalten. Diese können zum Beispiel folgendes einschließen: Verweildauer in geschlossenen Räumen (beispielsweise Anmeldung, Durchqueren von Gängen), Verweildauer in bestimmten Trainingsarealen.
© Harald Fux / Raumkunst