Mitte März hat der der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Förderung von 68 kommunalen Projekten mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" beschlossen.
Nachdem das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen letztes Jahr zur Bewerbung aufgerufen hatte, bewarben sich 812 Projekte. Nach der Haushaltssperre konnten die Zuwendungsbescheide für die auserwählten Projekte jedoch vorerst nicht ausgestellt werden. Nach der jetzt geschehenen Beschließung zur Förderung, konnte Bundesministerin Klara Geywitz am 18.03.24 Vertreterinnen und Vertretern aus 16 Kommunen nun symbolisch Förderurkunden in Berlin überreichen. Sie dankte dabei allen Beteiligten für ihr Engagement und ihren Einsatz.
Das Geld soll den Kommunen künftig in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt werden, damit die Investitionen zügig an benötigter Stelle ankommen. Nach abgeschlossener Sanierung müssen die Gebäude hohen energetischen Anforderungen genügen und einen deutlichen Beitrag zur Absenkung von Treibhausgas-Emissionen leisten. Bei Freibädern stehen Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Vordergrund.
Eine Liste der geförderten Sanierungen finden Sie hier.