Das mit internationalen Fachleuten besetzte Gremium des „IAKS Expertenkreis Bäder“ veröffentlicht seine Stellungnahme über den Betrieb von Schwimmbädern unter den Bedingungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Dabei beurteilt das Gremium die Faktoren „Abstands- und Hygieneregeln“, „Beckenwasser“, „Reinigung des Betriebes“ und „Lüftung“. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass die Schließung eines öffentlichen Schwimmbades im Vergleich zu anderen öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise Einkaufszentren nicht verhältnismäßig sei. Sie befürworten den Betrieb von Bädern unter Berücksichtigung besonderer Schutzmaßnahmen und betonen die gesundheitsfördernde Wirkung von Schwimmbädern.
Covid-19 Pandemie: Allgemeine Feststellungen des IAKS Expertenkreis Bäder für öffentliche Bäder
Covid-19 Feststellungen für öffentliche Bäder
Coronavirus-Pandemie:
Allgemeine Feststellungen für öffentliche Bäder des IAKS Expertenkreises Bäder
Allgemeine Feststellungen für öffentliche Bäder des IAKS Expertenkreises Bäder
Stellungnahme des Umweltbundesamtes (Stand 12.03.2020) Coronavirus SARS-CoV-2 und Besuch in Schwimm- oder Badebecken beziehungsweise Schwimm- oder Badeteichen
Stellungnahme Umweltbundesamt.pdf
Stellungnahme des Umweltbundesamtes (Stand 12.03.2020)
Coronavirus SARS-CoV-2 und Besuch in Schwimm- oder Badebecken beziehungsweise Schwimm- oder Badeteichen
Coronavirus SARS-CoV-2 und Besuch in Schwimm- oder Badebecken beziehungsweise Schwimm- oder Badeteichen