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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 die Einrichtung einer eigenen Titelgruppe „Sport“ im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen. Dafür stehen bis zu eine Milliarde Euro bereit, die gezielt in die Sanierung kommunaler Sportstätten fließen sollen.

Gefördert werden ausschließlich Sanierungen, Ersatzneubauten nur im Falle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Zuwendungsempfänger sind Kommunen und Landkreise, die Förderhöhe reicht von 250.000 bis 8 Mio. Euro bei einem Bundesanteil von 45 % – für Nothaushaltskommunen sogar bis zu 75 %.

Wichtige Kriterien sind Barrierefreiheit, schnelle Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit und ein Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Erste Projektaufrufe sollen kurzfristig erfolgen.

Mit der „Sportmilliarde“ setzt die Bundesregierung ein zentrales Koalitionsvorhaben um und schafft eine starke Grundlage für die nachhaltige Modernisierung der kommunalen Sportinfrastruktur. 

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