Die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder haben am 19. Juni beschlossen, den Sport als förderfähigen Bereich in das Sondervermögen des Bundes aufzunehmen. Damit ist erstmals der Weg geöffnet, Mittel aus diesem Instrument gezielt auch für die Sanierung und Entwicklung von Sportinfrastruktur einzusetzen.
Die IAKS Deutschland begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich. Denn vielerorts sind Sportstätten in die Jahre gekommen – sowohl kommunale als auch vereinseigene Anlagen. Der Investitionsbedarf ist immens: Schätzungen, die unter anderem in Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden entstanden sind, beziffern den Sanierungsstau im Sportstättenbereich bundesweit auf über 30 Milliarden Euro.
Diese Entscheidung eröffnet nun neue finanzielle Spielräume – insbesondere für Länder und Kommunen, die Sportanlagen zukunftsfähig machen wollen. In Verbindung mit bereits zugesagten Mitteln, etwa aus der Bundesmilliarde für den Sport, entsteht die Chance, strukturelle Defizite gezielt anzugehen und attraktive, nachhaltige Bewegungsräume für die Menschen vor Ort zu schaffen.
Jetzt gilt es, diese Möglichkeiten entschlossen zu nutzen – für den Sport, für die Kommunen und für eine lebendige Sportinfrastruktur in ganz Deutschland.
