PROGRAMM & TERMINE
IAKS/ VDEM Kälteanlagenschulungen zur Unterweisung der Beschäftigten an Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Regel der Berufsgenossenschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 500).
- Gesetzliche Regelungen beim Umgang mit Kälteanlagen
Druckgeräterichtlinie Auswirkungen auf Alt- und Neuanlagen
Betriebssicherheitsverordnung
- Explosionsschutzdokument AD 2000
HP 801 Nr. 14 Unfallverhütungsvorschrift BGR 500
- EN „Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen
DIN EN 378 Teil 1 bis 4 TRAS 110 VDMA Einheitsblatt 24020 Teil 1
- Betriebssicherheits- bzw. Druckgeräteverordnung
Sicherer Umgang mit Kälteanlagen in Eissportanlagen Verhalten bei Störungen
TERMINE 2024
- 3. Juni Bad Tölz Wee Arena, Am Sportpark 2, 83646 Bad Tölz
- 4. Juni Regensburg Das Stadtwerk, Donau Arena, Walhalla-Allee 24, 93059 Regensburg
- 5. Juni Erfurt Eissportzentrum Erfurt, Arnstädter Straße 53, 99096 Erfurt (Löbervorstadt)
- 6. Juni Berlin Erika-Heß-Eisstadion, Müllerstr. 185, 13353 Berlin
- 17. Juni Köln TBZ 15, Ausbildungscampus Handwerkskammer, Hugo-Eckener-Str. 16, 50827 Köln
- 18. Juni Gelsenkirchen, Sport-Paradies, Adenauerallee 118, 45891 Gelsenkirchen
- 19. Juni Salzgitter Eissporthalle am Salzgittersee Humboldtallee 50, 38228 Salzgitter
Registrierung der Teilnehmer
Am Tag der Schulung jeweils ab 8.30 Uhr. Die Teilnahmezertifikate werden
nach der Veranstaltung verteilt. Die Schulungsunterlagen werden den
Teilnehmern online zur Verfügung gestellt.
Dauer der Schulung 9.00 bis 16.00 Uhr einschließlich Kaffee und Mittagspausen
Tagungspauschale
Normal ab dem 16.2.2024 (inkl. Mittagessen und Getränke)
- 270,- € Regulär
- 210,- € Sonderpreis IAKS/VDEM Mitglieder
- 60,- € Studierend
Die IAKS Deutschland und der Verein der Eismeister (VDEM) veranstalten Schulungen, um Betreiber und Unternehmer von Eissportanlagen bei ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung der notwendigen Betriebssicherheit zu unterstützen. Die Schulungen richten sich an Betreiber und Mitarbeiter von Kunsteisbahnen und andere Beschäftigte an Kälteanlagen. Mit der Schulungsteilnahme erfüllt der Betreiber einer Eissportanlage die Pflicht, seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich, über 1. die Gefahren im Umgang mit Kälteanlagen und Kühleinrichtungen, 2. die Sicherheitsbestimmungen und 3. das Verhalten bei Unfällen oder Störungen und die dabei zu treffen den Maßnahmen zu unterweisen. Schulungsteilnehmer erhalten eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung ihrer Arbeitsmittel verbundenen Gefahren. Zusätzlich werden verschiedene Regulierungen hinsichtlich des Arbeits- und Umweltschutzes behandelt. Mit der Teilnahme an dieser Kälteanlagenschulung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme an der Fortbildung zur Geprüften Fachkraft für Eissportanlagen erfüllt. Mit der Teilnahme können die Absolventen der Geprüften Fachkraft für Eissportanlagen ihre Ausbildung auffrischen.