Rückmeldung aus der Politik zu IAKS Empfehlungen für Außensportanlagen

Die ersten Rückmeldungen aus der Politik auf die Empfehlungen der IAKS zur Öffnung der Außensportanlagen machen Hoffnung auf eine baldige kontrollierte Öffnung der Sportstätten.

Die FDP Bundestagsfraktion verwies auf die Verordnungen für Berufs- und Leistungssportler, die bereits Sport auf den Sportstätten betreiben können. Für Hobbysportler gelte diese Ausnahmeregelung allerdings nicht. Dennoch wurde beteuert, dass sich für die Entwicklung von Nutzungskonzepten derzeit geschlossener Sportstätten eingesetzt werde, damit mit auch private und öffentliche Sportstätten ihren Betrieb wieder öffnen können.

Im Namen von Detlev Pilger, sportpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, wurde vor allem auf die bereits bestehenden Hilfemaßnahmen verwiesen, wie Kurzarbeitergeld, 50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und Inhaber kleiner Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern, und Überbrückungskredite der KfW für größere Unternehmen bis 249 Mitarbeiter.

Gewerblichen Mietern dürfe von Anfang April bis Ende Juni nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Gleiches gilt für Pachtverträge und für Verträge mit Strom- und Wasserversorgern sowie Telekommunikationsanbietern. Auch hiervon können Fitness- oder Sportanlagen profitieren, falls sie wegen mangelnder Einnahmen ihre Betriebskosten nicht decken können.

Neben dem Bund haben bereits mehrere Bundesländer direkte Hilfen für ihre Sportvereine signalisiert. In den Bundesländern wie Hamburg oder Rheinland-Pfalz sind Rettungsschirme über die Sportvereine gespannt worden und in Berlin wird der Senat den Landessportbund (LSB) weiterhin finanziell unterstützen. Die Vereine sollen somit schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können. Auch gemeinnützige Vereine und Verbände (sowohl mit als auch ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) zählen zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Außerdem stellt die Stiftung Deutscher Sport in Kooperation mit dem Deutschen Olympischen Sportbund einen Grundstock von einer Million Euro bereit, der durch einen Spendenaufruf an die Öffentlichkeit zur Solidarität mit den Vereinen im Land weiter aufgestockt werden soll.

Dies seien alles Maßnahmen, von denen auch der Sport mit seinen Angestellten, Athleten und Trainern profitieren kann. Sollten die verabschiedeten Maßnahmen im organisierten Sport keine oder eine zu geringe Wirkung entfalten, so müsse im Interesse des Sports nachsteuern. Auch wenn kein konkretes Datum für einen Einstieg in die Ausübung von Individualsportarten auf Außensportanlagen genannt werden könne, sei es wichtig weiterhin in einem engen Dialog zu stehen. Hierzu zählen auch die Bundesländer und deren Gesundheitsämter, die für die Freigabe von Trainingseinheiten maßgeblich Verantwortung tragen. So dürfen nun wieder Tennis und Golf in den ersten Bundesländern wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz angeboten werden. Dies sollte auch für weitere Sportarten unter freiem Himmel gelten, wenn die Voraussetzungen des richtigen Abstandes zwischen den Trainingspartnern identisch sind oder die Disziplin gar alleine ausgeübt werden kann.

 

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