Offener Brief der IAKS Deutschland an die Bundesländer

Rechtsverordnungen der Bundesländer angleichen und korrigieren

Nach der längeren Ausgehsperre hat sich bei vielen Menschen, insbesondere bei den jüngeren, eine enorme Bewegungsenergie aufgestaut. Sie ist ein Zeichen, dass sich die Menschen durch die Begrenzung ihres Bewegungsraums gesundheitlich erheblich belastet fühlen. Auch der Kinderschutzbund und viele andere Verbände fordern, die Bewegungsfreiheit der Menschen nicht länger einzuschränken. Die sozialen und gesundheitlichen Folgen sind sehr ernst zu nehmen.

Wir sind daher erfreut, dass das disziplinierte, positive Verhalten der Menschen dazu geführt hat, dass die Bundesländer neue Rechtverordnungen für Bewegungsräume ab dem 20.4.2020 für erlassen haben. In dieser „zerbrechlichen“ Situation konnten allerdings nur kleine Schritte erwartet werden, damit das Risiko für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus so gering wie möglich gehalten werden kann. Wir stehen als IAKS Deutschland voll hinter diesen notwendigen Einschränkungen, die Leben sichern. Diese sollten aber verständlich, vernünftig und praktikabel sein.

    bolzplatz geschlossen

    ©IAKS

    hurdles

    ©unsplash/interactive sports

    Daher begrüßen wir als IAKS Deutschland zwar die richtige Öffnung der Sportstätten und -räume für das individuelle Sportreiben, sofern es unter Beachtung der Kontaktregeln durchführbar ist. Wir sind aber enttäuscht darüber, dass die Bundesländer keine einheitlichen Regelungen und teilweise auch widersprüchliche Regeln aufgestellt haben. Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften. In dem einen Land darf z.B. gesegelt, geritten, Tennis und Golf gespielt werden, in dem anderen ist jede sportliche Betätigung verboten. Warum gilt die Erlaubnis nicht auch für alle Individualsportarten? Für Berufsfußballspieler ist das Training auf geregelten Sportstätten erlaubt, obwohl unklar ist, ob es überhaupt noch Ligaspiele gibt. Für Kinder und Jugendliche ist dagegen das Bolzen auf Spiel- und Bolzplätzen verboten. Die Sportvereine dürfen noch nicht einmal für ihre Individualsportler ihre Sportstätten kontrolliert öffnen.

    Eine weitere Maßnahme muss dringend korrigiert werden. Warum darf kein Schulsport gelehrt werden, wenn die Schulen ab dem 4. Mai wieder öffnen? Sport ist Abitur- und Prüfungsfach; allein schon deswegen müssen geeignete Fachräume vorgehalten werden. In Anbetracht aber, dass die Schulen sowohl Pausenhöfe als auch in der Regel Sportaußenlagen haben, auf denen Schulsport fachgerecht und mit Rücksicht auf alle Hygiene- und Kontaktvorschriften erteilt werden kann, muss auch das Fach Sport wieder aufgenommen werden.

    Wir können den Sinn dieser Regelungen nicht erkennen und fordern daher die Bundesländer auf, ihre Vorschriften einheitlicher zu gestalten und zu korrigieren. Daher sollten sofort, spätestens aber bei der nächsten Neufestsetzung der Verordnungen in 14 Tagen:

    • die öffentlichen und vereinsgebundenen Sporträume für Kinder und Jugendliche nur für den Individualsport im Rahmen der Vorschriften wieder vollständig nutzbar sein; die Sporteinrichtungen können durch organisatorische Maßnahmen sichern, dass es keine Ansteckungsgefahren gibt,
    • alle Individualsportarten (z.B. auch Leichtathletik, Rudern, Kanu, Inline, Skaten und andere Rollsportformen) sollten unter Berücksichtigung der Vorschriften in allen Bundesländern gleichermaßen erlaubt sein,
    • der Schulsport als Fachunterricht auf den nutzbaren Sportstätten und -räumen und unter Berücksichtigung der Kontakt- und Hygienevorschriften aufgenommen werden.
    eimsamer bolzplatz

    ©Unsplash/Remi Boyer

    Offener Brief der IAKS an die Landesregierungen 20.04.2020