Lockerungen der COVID-19 Regeln beim Sport

Als erstes Land innerhalb der Europäischen Union kündigte Österreich am 15. April an, die Bestimmungen zur Ausübung von Sport zu lockern, die im Rahmen der Coronavirus-Pandemie verhängt wurden.

Die Einschränkungen der letzten Wochen und das Frühlingswetter steigern das Bedürfnis nach Bewegung außerhalb der eigenen vier Wände. Die zukünftigen Bestimmungen in Österreich könnten anderen Ländern als Beispiel dienen. Das Motto lautet: „So viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken.“

Ab dem 1. Mai soll im Breitensport das Betretungsverbot von Sportanlagen in Bereichen wie Leichtathletik, Tennis, Golf, Pferdesport, Bogensport, Schießstätten oder Segelfliegen aufgehoben werden; entsprechende Verordnungen folgen noch und betreffen vorerst nur Outdoor-Aktivitäten.

In seiner Funktion als österreichischer Sportminister forderte Vizekanzler Werner Kogler die Sportverbände auf, für Hobbysportler spezielle Empfehlungen abzugeben. Beim Tennis könnte es beispielsweise notwendig werden, dass jeder der beiden Spieler mit seinen eigenen Bällen aufschlägt. Diese könnten markiert werden, der traditionelle Handshake nach einem Match müsste wohl entfallen. Die Innenanlagen der betroffenen Sportstätten (wie beispielsweise Kabinen, Duschen, Kantine) sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Nicht denkbar hingegen sei eine Öffnung der Freibäder am 1. Mai.

Alle Indoor-Sportstätten bleiben weiterhin geschlossen.

Ebenso sind weiterhin Sportgroßveranstaltungen mit Zuschauern untersagt. „Geisterspiele" ausschließlich in der österreichischen Fußballbundesliga sollen ermöglicht werden. Die Fußballclubs können ab Montag mit Kleingruppentraining mit bis zu sechs Spielern beginnen. Wichtig dabei sei laut Kogler, dass „immer die gleichen Sportler miteinander trainieren“.

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Bundesministerium Österreichs für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport

 

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Foto: LSB NRW, Andrea Bowinkelmann